- Bailli
- Bailli[ba'ji, französisch; von lateinisch baiulus »Lastträger«] der, -(s)/-s, englisch Bailiff ['beɪlɪf] der, -s/-s, frühe Form des bezahlten Beamten. Der Baiulus war in Byzanz und im Frankenreich der Prinzenerzieher, dann auch der Inhaber der Lehnsvormundschaft (Bail). Die Normannen in England und Süditalien nannten zuerst die Funktionäre ihrer Lokalverwaltung Baiuli oder Bailli, ihnen folgten die Staufer und der Deutsche Orden (Ballei). Die französische Krone nannte Ende des 12. Jahrhunderts reisende Königsrichter, die zugleich die Verwaltung der »praepositi« (Prévôts) zu überwachen hatten, Bailli und wies ihnen im 13. Jahrhundert eigene Bezirke, Bailliages, zu, entsprechend den südfranzösischen Sénéchaussées (Seneschall). Die finanziellen Befugnisse des Bailli gingen in Frankreich im 14. Jahrhundert auf die Receveure, die richterlichen im 15. Jahrhundert auf die Lieutenants, die übrigen im 16. Jahrhundert auf die Gouverneure über. Im 17. Jahrhundert war Bailli nur noch ein Titel (heute noch Ehrentitel in einigen Ritterorden). In Großbritannien heißen Beamte an niederen Gerichtshöfen mit bestimmten polizeilichen Befugnissen noch heute Bailiff, auf den Kanalinseln der jeweils von der Krone ernannte oberste Amtmann.F. Maillard: Les mouvements administratifs des baillis et des sénéchaux, in: Actes du 91e Congrès national des sociétés savantes, Rennes 1966, Bd. 2 (ebd. 1968).
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Bail|li [ba'ji], der; -[s], -s [frz. bailli, zu afrz. baillir = verwalten, über das Mlat. u. Vlat. zu lat. baiulus = Träger]: (im MA.) Titel für bestimmte Verwaltungs- u. Gerichtsbeamte in England, Frankreich u. bei den Ritterorden.
Universal-Lexikon. 2012.